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Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Lothar Klischat Werbeartikel und Bürobedarf
Zeisigweg 3
71696 Möglingen
USt.-IdNr.: DE 256009433
Inhaber: Lothar KLischat
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer 07141 5050098 sowie per E-Mail unter info@klischat-office.de.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits
hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht
anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei
uns ausdrücklich widersprechen
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.3 Jeder Kauf und jede Vereinbarung kommt zeitlich und
inhaltlich erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.
Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigung, so gilt der
Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung
3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften
dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
Lothar Klischat Werbeartikel und Bürobedarf vertreibt Werbeartikel und Werbegeschenke ausschließlich an Firmen (Industrie, Handel, Gewerbe ...),. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Ein Widerrufsrecht, wie es der Gesetzgeber Endverbrauchern zugesteht, besteht nicht.
6.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen
werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden
weiterberechnet.
6.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
zuzüglich Verpackung und Transport und zuzüglich der jeweils
am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager.
7.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
7.2 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung an
uns durch Zulieferer und Hersteller.
7.3 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt,
verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach
Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt
werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder
Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie
Umhüllung und Verladung. Des weiteren verpflichtet sich der
Käufer bei versehentlich durch uns ohne Bestellung des
Käufers gelieferten Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen
eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber uns
anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von
uns zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu
halten.
Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht
oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese als genehmigt, so
dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen und
angemessenen Kaufpreis für die Ware an uns zu zahlen.
Zahlungen haben zu erfolgen, falls nicht etwas anderes in
unseren Auftragsbestätigungen vereinbart wird, innerhalb 14
Tagen rein netto. Rechnungen über Ersatzteillieferungen,
Reparaturen und Serviceleistungen sind sofort nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Fristüberschreitungen berechtigen uns, Zinsen und Kosten
nach den Bankzinsen für kurzfristige Kredite zu berechnen.
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden
Ansprüche (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Verpfändungen
oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle einer
Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu
benachrichtigen.
10.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und
Mängel unverzüglich nach Entgegennahme, bei nicht
erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, uns
schriftlich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware als
genehmigt.
10.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass
die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
10.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei
unwesentlicher Abweichung in Maß, Form, Material und
Farbe. Bei Rahmensystemen, Beschilderungen und ähnlichen
Produkten entspricht die anodische Oxydation der
Aluminiumoberflächen den gültigen Din-Normen 17611/12,
leichte Farbtonunterschiede, die hierbei auf material- und
verfahrensbedingte Streuung zurückzuführen sind,
berechtigen nicht zu Reklamationen. Mängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Die
Abnutzung begründet auch keine Ansprüche aus
Pflichtverletzung. Verschleißteile sind z.B. bei Geldbearbeitungssystemen:
Transportriemen oder -rollen, Münzrohre
oder -auslässe, Geldschaleneinlagen, Sortierschienen oder -
platten, alle direkt mit Münzen oder Banknoten in Berührung
kommenden Teile.
10.4 Bei Druckaufträgen können Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 10% der bestellten Menge nicht beanstandet werden.
10.5 Eine Haftung besteht nicht bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten
Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bei
übermäßiger Beanspruchung der erworbenen Ware fordern
wir innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Kunden und auf
dessen Rechnung eine Wartung anzumelden. Wird die
geforderte Wartung nicht veranlasst, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Werden vom Besteller oder Dritten
unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.6 Soweit unsere Produkte Software enthalten, entspricht
diese dem heutigen Stand der Technik: eine Gewährleistung,
dass diese völlig fehlerfrei ist, kann jedoch nicht gegeben
werden. Fehler der Software im üblichen Rahmen muss der
Kunde hinnehmen.
10.7 Unsere Geldverarbeitungssysteme entsprechen in einer
Zählgenauigkeit und der Falschgelderkennung den höchsten
Qualitätsansprüchen. Physikalisch bedingt können auch bei
einem einwandfreien Gerät und bei korrekter Wartung
Fehlzählungen oder Beschädigungen durch z.B.
beschädigtes, chemisch oder physikalisch behandeltes,
abgenutztes oder verschmutztes Geld, unbekannte oder
geänderte Fremdwährungen, neue oder nicht bekannte
Falsifikate, sowie durch die Einführung neuer Banknoten oder
Münzen auftreten. Für solche Fehlzählungen und daraus
entstehende Folgeschäden kann daher - außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit - keine Haftung übernommen
werden.
10.8 Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung
von Maschinen zum Gegenstand, haften wir
nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu
veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
10.9 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde
berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt
nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder
durch Lieferung einer mangelfreien Sache.
10.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu
verlangen.
10.11 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil
die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort
als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es
sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
10.12 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
10.13 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in
diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
10.14 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des
Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch
im Rahmen von Abs. 9 auf Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.15 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und
Verzug sind beschränkt auf die Höhe eines Auftragswertes
10.16 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
10.17 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist,
ist die Haftung ausgeschlossen.
10.18 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7
Abs. 13 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
11.2 Soweit Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen
erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten
werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager des Zulieferers/
Herstellers verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten
durch uns hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.
14.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz,
sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
14.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten
sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel
einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder
zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.